Wissenwertes

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden Punkte beachten:
Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens

Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang, Wertminderung und Schadenhöhe zu beauftragen.

Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder geschickt hat.

Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
Abrechnung auf Gutachtenbasis

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.

Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen.

Maßgeblich sind die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
Werkstatt Ihres Vertrauens

Werkstatt Ihres Vertrauens

Im Haftpflichtschadenfall haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer freien Wahl reparieren zu lassen.
Niemand kann Ihnen vorschreiben, welche Werkstatt Sie zu beauftragen haben.

Auch im Kaskoschadenfall steht es Ihnen grundsätzlich frei, die Werkstatt Ihres Vertrauens auszuwählen.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Sie in Ihrem Kaskoversicherungsvertrag eine sogenannte Werkstattbindung vereinbart haben. In diesem Fall sind Sie an die von der Versicherung benannte Partnerwerkstatt gebunden.

Wir empfehlen, vor der Reparatur genau zu prüfen, ob eine Werkstattbindung besteht, um unnötige Kosten oder Abzüge zu vermeiden.

Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro beraten wir Sie gerne umfassend und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – sachlich, neutral und kompetent.

Achtung! sogenanntes „Schadenmanagement“ vom Versicherer:

Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

Bei dieser Schadenssteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält.

Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet – letztlich zum Nachteil des Geschädigten.

So hat auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar das Schadenmanagement durch die Versicherer eindeutig abgelehnt.

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