


Im Haftpflichtschadenfall haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer freien Wahl reparieren zu lassen.
Niemand kann Ihnen vorschreiben, welche Werkstatt Sie zu beauftragen haben.
Auch im Kaskoschadenfall steht es Ihnen grundsätzlich frei, die Werkstatt Ihres Vertrauens auszuwählen.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Sie in Ihrem Kaskoversicherungsvertrag eine sogenannte Werkstattbindung vereinbart haben. In diesem Fall sind Sie an die von der Versicherung benannte Partnerwerkstatt gebunden.
Wir empfehlen, vor der Reparatur genau zu prüfen, ob eine Werkstattbindung besteht, um unnötige Kosten oder Abzüge zu vermeiden.
Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro beraten wir Sie gerne umfassend und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – sachlich, neutral und kompetent.