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Kopie / Service:
Wir sind Ihre Ansprechpartner für :   
 
    
        
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                Schadengutachten
                Fahrzeugbewertungen
                Beweissicherungen und Unfallrekonstruktion
                Schadengutachten bei Haftpflichtschäden
                Schadengutachten bei Kaskoschäden
                Gutachten zur Beweissicherung aller Art
                Rücknahmegutachten bei Leasingfahrzeugen
                Fahrzeugbewertungen aller Art
                Oldtimer-Gutachten
                Zweirad - Bewertung
                Wertgutachten
                Beweissicherungsdienst 
                Schaustellerfahrzeuge
                Verkaufsstände, Fliegende Bauten
                Unfallrekonstruktion
                Rechnungsprüfung 
                Reparatur Überwachung uvm. | 
    
 
Schadensaufnahme
individuelle Beratung
flexible Termine
schnellstmögliche Begutachtung
Kalkulation
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
Händlereinkaufswertes
ortsüblichen Neupreises
Erstellung von Wertgutachten
schnellstmögliche Kalkulation
Verwendung marktführende PC-Kalkulationssysteme
Versand
Duplikat für Werkstatt
PDF Versand per e-Mail auf Wunsch
Durchführung von Lackschichtenmessungen
Wir führen Messungen der Lackschichtdicke an Ihrem Fahrzeug durch. Es wird mit hochpräzisen Messgeräten die im Mikrometerbereich liegende Dicke der Schichten über dem Metall gemessen. Damit ist einwandfrei festzustellen, ob die betreffende Fahrzeugpartie nachlackiert oder im Zuge einer Unfallschadeninstandsetzung sogar gespachtelt wurde. Ebenso können unsachgemäße Unfallreparaturen (Billigreparaturen) damit aufgedeckt werden. 
Durchführung von Rechnungsprüfungen
Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen, oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist. Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sacheverständigen zur Folge. 
Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen. 
Anfertigung von Reparaturbestätigungen
Soll die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden, kann der Geschädigte seinen Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen 
Plausibilitätsprüfungen
Bei Schaden- oder Unfallereignissen wird untersucht, ob die Beschädigungen der als unfallbeteiligt bezeichneten Fahrzeuge dem geschilderten Unfallablauf und den Kollisionspartner einander zugeordnet werden können. In dem zu erstellenden Gutachten wird zur Kompatibilität der Beschädigungen und der Plausibilität der geschilderten Unfallereignisse Stellung genommen. 
Technische Beratung über den Kauf und Betrieb von PKW und Motorräder
Wir beraten Sie in allen Fragen rund ums Kraftfahrzeug. 
Auf Wunsch direkte Abrechnung mit der Versicherung
Im Haftpflichtfall, bei klarer Schuldfrage rechnen wir auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Kosten für das Sachverständigengutachten nicht vorstrecken müssen. 
Vor Ort Service
Selbstverständlich führen wir alle unsere Leistungen bei Ihnen vor Ort durch. Dies gilt im Großraum Hamburg und Umgebung. 
Kann ich mir den vom Kfz-Sachverständigen ermittelten Schaden auszahlen lassen?
Ihr Fahrzeug befindet sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall noch in verkehrssicherem Zustand. Sie sind sich aber nicht sicher, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten.
In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung auf der Grundlage eines Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen. Dieses geht auch wenn das Fahrzeug vorerst nicht repariert wird.
Im Reparaturfall brauchen Sie die Reparaturkostenrechnung dann nicht mehr beim Versicherer einzureichen. 
Versicherungssachverständige sind nicht unabhängig. Sie arbeiten trotz besonderer Freundlichkeit für die Versicherung der Gegenseite. Bei einem Haftpflichtschaden ist es ratsam einen freien unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Er arbeitet neutral für den Geschädigten und nicht befangen für die Versicherung der Gegenseite. Sie dürfen den Versicherungssachverständigen in jedem Fall ablehnen. Dieser Sachverhalt ist ebenfalls für die Geschädigten gesetzlich festgeschrieben.
Das alles ist kein Problem -  mit dem
Kfz-Sachverständigenbüro
Mahnke & Sohn GmbH
Wir stehen Ihnen in allen Fragen eng zur Seite. Bauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz! Wir laden Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten detailliert über unser Leistungsangebot und unser Profil zu informieren.
