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Kfz-Sachverständigenbüro Mahnke & Sohn
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag
08:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:00 – 15:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind selbstverständlich nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Fabriciusstraße 208–210
22177 Hamburg
Telefon: 040 642 23 830
Fax: 040 642 23 831
info@svmahnke.de
24-Stunden / 7 Tage die Woche
Marcel Mahnke
0172 415 22 71
Wir sind Ihre Ansprechpartner für:
Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen
  • Schadengutachten
  • Fahrzeugbewertungen
  • Beweissicherungen und Unfallrekonstruktion
  • Schadengutachten bei Haftpflichtschäden
  • Schadengutachten bei Kaskoschäden
  • Gutachten zur Beweissicherung aller Art
  • Rücknahmegutachten bei Leasingfahrzeugen
  • Rechnungsprüfung
  • Unfallrekonstruktion
  • Fahrzeugbewertungen aller Art
  • Oldtimer-Gutachten
  • Zweirad-Bewertung
  • Wertgutachten
  • Beweissicherungsdienst
  • Schaustellerfahrzeuge
  • Verkaufsstände, fliegende Bauten
  • Reparaturüberwachung u.v.m.

Schadenaufnahme

  • Individuelle Beratung
  • Flexible Terminvergabe
  • Schnellstmögliche Begutachtung

Ermittlung von

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswerten
  • Restwerten
  • Nutzungsausfall
  • Händlereinkaufs- / Verkaufswerten
  • Wertminderung
Lackschichtmessung am Fahrzeug

Durchführung von Lackschichtmessungen

Wir messen die Lackschichtdicke an Ihrem Fahrzeug mit hochpräzisen Messgeräten im Mikrometerbereich.

So lassen sich Nachlackierungen, Spachtelarbeiten und unsachgemäße Unfallreparaturen zuverlässig erkennen.

Vor-Ort-Service

Selbstverständlich führen wir alle unsere Leistungen in der von Ihnen benannten Werkstatt oder direkt bei Ihnen vor Ort durch.

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden Punkte beachten:
Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens

Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang, Wertminderung und Schadenhöhe zu beauftragen.

Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder geschickt hat.

Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
Abrechnung auf Gutachtenbasis

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.

Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen.

Maßgeblich sind die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
Werkstatt Ihres Vertrauens

Werkstatt Ihres Vertrauens

Im Haftpflichtschadenfall haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer freien Wahl reparieren zu lassen.
Niemand kann Ihnen vorschreiben, welche Werkstatt Sie zu beauftragen haben.

Auch im Kaskoschadenfall steht es Ihnen grundsätzlich frei, die Werkstatt Ihres Vertrauens auszuwählen.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Sie in Ihrem Kaskoversicherungsvertrag eine sogenannte Werkstattbindung vereinbart haben. In diesem Fall sind Sie an die von der Versicherung benannte Partnerwerkstatt gebunden.

Wir empfehlen, vor der Reparatur genau zu prüfen, ob eine Werkstattbindung besteht, um unnötige Kosten oder Abzüge zu vermeiden.

Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro beraten wir Sie gerne umfassend und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – sachlich, neutral und kompetent.

Achtung! sogenanntes „Schadenmanagement“ vom Versicherer:

Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

Bei dieser Schadenssteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält.

Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet – letztlich zum Nachteil des Geschädigten.

So hat auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar das Schadenmanagement durch die Versicherer eindeutig abgelehnt.

Fahrzeugbewertung PKW Wertgutachten Oldtimer

Fahrzeugbewertung – Wertgutachten

Im Auftrag von Gerichten, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen ermitteln wir den objektiven Fahrzeugwert auf Grundlage des anerkannten Schwacke-Bewertungssystems sowie weiterer marktüblicher Bewertungskriterien.

Unsere Fahrzeugbewertungen erfolgen unabhängig, transparent und nachvollziehbar und eignen sich unter anderem für rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Zwecke.

Je nach Anlass und Auftrag ermitteln wir unter anderem folgende Werte:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Zeitwert
  • Händlereinkaufswert
  • Händlerverkaufswert

Die Bewertung wird von erfahrenen Kfz-Sachverständigen erstellt und in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert.

Geschäftswagen Bewertung

Betrieblicher PKW (Geschäftswagen)

Beim Verkauf oder bei der Entnahme eines betrieblich genutzten Fahrzeugs ist eine objektive und nachvollziehbare Fahrzeugbewertung von besonderer Bedeutung – insbesondere gegenüber dem Finanzamt oder bei internen Abrechnungen.

Wir erstellen für Sie ein unabhängiges, rechtssicheres Wertgutachten, das den Fahrzeugwert zum maßgeblichen Zeitpunkt eindeutig dokumentiert.

Die Gutachtenerstellung erfolgt transparent und zu einem vorab vereinbarten Festpreis.

Privater PKW Bewertung

Privater PKW

Sie möchten Ihren privaten PKW verkaufen oder ein Fahrzeug erwerben und kennen den tatsächlichen Marktwert nicht?

Wir ermitteln für Sie den aktuellen Fahrzeugwert auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren und erstellen eine unabhängige Fahrzeugbewertung zu einem vorher vereinbarten Festpreis.

Hinweis:
Unsere Kfz-Sachverständigen erstellen für Sie eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Fahrzeugbewertung, die sowohl für private als auch für rechtliche und steuerliche Zwecke geeignet ist.

Wir erstellen für Sie:

Kostenvoranschlag

Vergleichbar mit einem kaufmännischen Angebot. Dient als erste Kostenübersicht, ersetzt jedoch kein Gutachten.

  • ✓ Stundenverrechnungssätze
  • ✓ Ersatzteilpreise
  • – Keine Fotodokumentation
  • – Keine Wert- oder Restwertermittlung
  • – Keine Aussage zur Verkehrssicherheit

Kurz-Gutachten

Kompakte Alternative bei kleineren Schäden, mit fachlicher Bewertung und Dokumentation.

  • ✓ Ersatzteilpreise
  • ✓ Fotodokumentation
  • ✓ Schadenbeschreibung
  • ✓ Wertminderung / Nutzungsausfall
  • – Kein Wiederbeschaffungswert

Haftpflicht- / Kasko-Gutachten

Vollständiges, rechtssicheres Gutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Versicherungen.

  • ✓ Vollständige Fotodokumentation
  • ✓ Wiederbeschaffungs- & Restwert
  • ✓ Wertminderung
  • ✓ Nutzungsausfall
  • ✓ Verkehrssicherheit & Reparaturrisiken
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